stilisierte Weltkugel

Autonomes AusländerInnenreferat
AStA - J.W.Goethe Universität

Studiengebühren

Quelle: Sozialinfo des AStA (pdf-Datei, 475 kb)

Im Wintersemester 2003 / 2004 gab es an vielen Hochschulen (nicht nur in Deutschland) Streiks und Protestaktionen, die etwas mit der Einführung von Studiengebühren zu tun hatten. Ob und auf welche Weise Studierende zur Kasse gebeten werden, dafür gibt es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen und Modelle, weil Bildung Ländersache ist. Was aber vielen Bundesländern gemeinsam ist, ist die schrittweise Einführung von Studiengebühren. Erst vorsichtig und so, dass noch nicht alle betroffen sind, sondern nur diejenigen, die ihr „Guthaben“ oder „Konto“ überschritten haben, um die Akzeptanz für Studiengebühren überhaupt zu schaff en. Wenn das Tabu erst gebrochen ist, läßt sich das Ganze auch ausweiten. Schon sind Studiengebühren für alle, ab dem ersten Semester, in der Diskussion. Dieser Tage kann man in der Zeitung lesen, dass die unionsregierten Bundesländer voraussichtlich ab 2006 Studiengebühren von etwa 1000 Euro im Jahr einführen wollen. Der parteilose Hamburger Wissenschaft sminister Jörg Dräger erarbeitet derzeit in Absprache mit den übrigen Unionsländern ein bundesweites Gebührenmodell aus. Zwar war von Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn ein Verbot von Studiengebühren durchgesetzt worden, doch rechnen die Länder off enbar damit, dass das Bundesverfassungsgericht dieses Verbot ebenso kippt wie das Juniorprofessoren-Gesetz.

Wie sich diese Diskussion weiterentwickelt, bleibt abzuwarten. Klar ist, dass es einen Trend zur allgemeinen Studiengebühr gibt und dass, sobald die Debatten auch in Hessen konkreter werden, die Frage nach einem Hochschulstreik wieder aufkommen kann. Klar ist dann auch, dass alle Studierenden betroffen sein werden und dass sie das unmittelbar und jedes Semester spüren werden.

Unterdessen befi nden wir uns ja noch in der Phase, die dem vorausgeht, und daher können wir, die wir dieses Sozialinfo im Herbst 2004 aktualisieren, euch, die ihr an der Johann Wolfgang Goethe-Universität studiert oder studieren wollt, nur über die momentane Situation, d.h. in Hessen das „Studienguthabengesetz“, informieren.

Derzeit betroffen sind vor allem sogenannte „Langzeitstudierende“, die aus unterschiedlichsten Gründen länger studieren, als es der hessischen Landesregierung lieb ist und dafür massiv zur Kasse gebeten werden. Während wir es für legitim halten, dass Studierende ihre Bildungswege selbst bestimmen und sich selbst überlegen, was und wie lange sie studieren möchten, baut die Landesregierung ein Feindbild auf und erklärt, LangStudierende gezwungen werden, ihr Studium schneller zu einem Abschluss zu bringen oder sich zu exmatrikulieren. Das erhöht auch den Druck auf diejenigen, die jetzt noch nicht Langzeitstudierende sind, weil die sich plötzlich sehr genau überlegen müssen, ob diese oder jene Veranstaltung ihnen „etwas bringt“. Bildung als Selbstzweck – ade! Hinzu kommt: Wer nach mehreren Semestern das Studium ohne Abschluss abgebrochen hat, wird auf dem Arbeitsmarkt nicht unbedingt mit off enen Armen empfangen. Die meisten Jobs, die man während des Studiums macht, sind mit dem Studierendenstatus verknüpft und kommen somit für Studienabbrecher/innen nicht mehr in Frage.

Eingeführt wurde das „Studienguthabengesetz“ zusammen mit den anderen Regelungen des „Zukunft ssicherungsgesetzes“, das Ende 2003 eiligst von der hessischen CDU-Landesregierung durchgebracht wurde, und das unter anderem dazu geführt hat, dass ein Drittel aller freiwilligen sozialen Leistungen gestrichen wurden. Das „Studienguthabengesetz“, kurz „StuGuG“ ist als Artikel 12 und 13 Bestandteil des „Zukunft ssicherungsgesetzes“. Gültig ist es ab dem 1. Januar 2004. Die Ausführungsbestimmungen stehen in der Hessischen Immatrikulationsverordnung, kurz „HImmaVO“. Außerdem erweitert das „Zukunft ssicherungsgesetz“ das Hessische Hochschulgesetz (HHG) um einen § 64a, mit dem die Zahlung eines Verwaltungskostenbeitrages“ zur Pfl icht gemacht wird.

Der Verwaltungskostenbeitrag

Um euch erstmalig zu immatrikulieren oder euch zum jeweils neuen Semester zurückzumelden, müsst ihr den Semesterbeitrag zahlen, in dem die Kosten für das RMV-Ticket, aber auch Gelder, aus denen das Studentenwerk und der AStA ihre Aufgaben fi nanzieren, enthalten sind. Auf diesen Beitrag wurden mit der Einführung des „Zukunft ssicherungsgesetzes“ noch mal 50 EUR Verwaltungskostenbeitrag aufgeschlagen, die gleichzeitig zu entrichten sind. Der AStA hält den Verwaltungskostenbeitrag für politisch falsch (u.a. weil ärmere Studierende stärker betroff en sind) und ist zudem der Ansicht, dass es keinen direkten Zusammenhang zwischen dem Verwaltungsaufwand, der für die einzelnen Studierenden betrieben wird, und der Höhe des Verwaltungskostenbeitrages gibt. Nicht nur, dass der Betrag aus Sicht des AStA rechnerisch zu hoch angesetzt ist, er fl ießt auch noch direkt in die Landeskasse und hat daher mit den Aufgaben, die angeblich durch ihn finanziert werden sollen, höchstens äußerst mittelbar zu tun.

Nur diejenigen, die unter Vorbehalt überwiesen haben, können im Fall eines derartigen Gerichtsentscheids ihr Geld auch wirklich zurückbekommen.

Langzeitstudiengebühren

Das „Studienguthabengesetz“ legt fest, dass alle, die an einer staatlichen hessischen Hochschule studieren, ein „Studienguthaben“ für ihr Erststudium bekommen, d.h. eine Zahl von Semestern, die sie immatrikuliert sein können, ohne dafür Studiengebühren zahlen zu müssen. Was sie in dieser Zeit machen, bleibt ihnen überlassen (d.h. man kann nicht hinterher kommen und sagen, man habe das Guthaben nicht aufgebraucht, weil man in der Zeit keine Scheine gemacht oder keine Veranstaltungen besucht hat).

Um das Guthaben zu errechnen, wird geschaut: was studiert die Studentin / der Student jetzt, 2004, für einen Studiengang? Das Guthaben richtet sich nach der Regelstudienzeit dieses Studiengangs.

Alle Studierenden werden angeschrieben, man teilt ihnen mit, wie viel Guthaben sie gemäß ihrem gegenwärtig studierten Studiengang haben und wie viel sie schon verbraucht haben. Hierbei zählen alle Semester mit, die man je an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes immatrikuliert war (auch wenn es mehrere Jahre her ist und in einem anderen Bundesland war).

Ist das Guthaben überschritten, werden im ersten Überschreitungssemester 500 EUR fällig, im zweiten 700, im dritten und jeden weiteren folgenden Semester 900 EUR, die jeweils zusätzlich zum Semesterbeitrag und der Verwaltungskostengebühr überwiesen werden müssen, wenn man nicht zwangsexmatrikuliert werden möchte.

Es gibt ein paar Übergangsregelungen und Härtefälle, die dazu führen, dass das Guthaben sich erhöht, allerdings nur, wenn man sich rechtzeitig darum kümmert: Die Anschreiben werden (weil es so viele sind) von einem Computersystem produziert, dementsprechend kann man in keinem Fall davon ausgehen, dass irgendwelche individuellen Härtefälle bei der Berechnung schon von allein berücksichtigt werden. Man hat nach Erhalt des Anschreibens eine vierwöchige Frist, um der Berechnung, so wie sie mitgeteilt wurde, zu widersprechen und entsprechende Anträge zu stellen. Diese Chance sollte man nutzen! Damit ihr euch nicht allein durch den Paragraphendschungel wühlen müsst, gibt es seit mehreren Monaten eine ehrenamtliche studentische Beratung, die der AStA koordiniert und unterstützt. Außerdem findet ihr auf der Homepage www.asta. uni-frankfurt.de/service/gebuehrenberatung/index.html diverse Infoblätter zu einzelnen Fragen, Formulierungsvorschläge für Anschreiben und die Gesetzestexte.

Wenngleich es viele individuelle Problemfälle gibt, vor allem auch Fälle, in denen es noch möglich ist, sich rechtlich mit den gesetzgebenden Instanzen auseinanderzusetzen, gibt es doch auch Fälle, die häufi g vorkommen, und nach denen ihr bei eurer eigenen Studienbiographie schauen könnt, um eventuell euer Guthaben zu erhöhen.

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