Autonomes AusländerInnenreferat
Das Autonome AusländerInnenreferat wurde 1993 von ausländischen Studierenden gegründet. Hintergründe hierfür war die Notwendigkeit einer studentischen Initiative, die sich überparteilich, überkonfessionell und unabhängig von den unterschiedlichen AStA-Koalitionen für die Belange der ausländischen Studierenden einsetzt.
Wir sind formal in die AStA-Struktur eingebunden, aber durch unseren Autonomiestatus gegenüber dem AStA weisungsfrei, d.h. Inhalt und Gestaltung unserer Arbeit unterliegen nicht – im Gegensatz zu den integrierte Referaten – den Zwängen fraktionspolitischer Konjunkturen und Programmen. Nur so ist die Unabhängigkeit unserer Arbeit als Interessensvertretung ausländischer Studierende gewährleistet.
Unsere ReferentInnen werden in der Vollversammlung der ausländischen Studierenden – zu der wir einmal im Jahr aufrufen – gewählt, dort wird auch über die Arbeit des Referats im laufenden Jahr berichtet. Wir treten gegenüber Gremien und Institutionen für die Interessen ausländischer Studierenden ein.
Außerdem bieten wir wöchentlich eine Beratung für ausländische Studierende an. Dank dem kontinuierlichen Austausch mit anderen beratenden Institutionen (International Office, ESG, KHG) sind die Informationen, die wir weitergeben können sehr aktuell. Die Fragen und Sorgen, welche die Studierenden an uns herantragen, sind breit gefächert. Es geht von der allgemeinen Orientierung an der Universität, über Hilfestellung beim Ausfüllen von Belegbögen für die Anmeldung zur Magisterarbeit bis hin zu Fragen bezüglich der allgemeinen Zulassungsbedingungen.
Viele ausländische Studierende kommen zu uns, weil sie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, in diesem Falle vermitteln wir sie an soziale Institutionen, die weiter helfen können (ESG, KHG etc.).
Andere Studierende haben Schwierigkeiten oder Fragen bzgl. Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis. An diesem Punkt sehen wir uns immer wieder mit den Folgen der restriktiven deutschen Ausländerpolitik konfrontiert. Wir versuchen die Studierenden bei Behördengängen (z.B. Begleitung zur Ausländerbehörde) oder bei der Suche nach einem geeigneten Anwalt/Anwältin zu unterstützen, bzw. sie an rechtliche Beratungsstellen zu vermitteln.
Ein weiterer Arbeitsbereich des Referats ist die Organisation und Unterstützung von politischen und kulturellen Veranstaltungen, z.B. zur AusländerInnen- und Bildungspolitik sowie zu den politischen und gesellschaftlichen Verhältnissen in den so genannten „Dritte Welt“ Ländern.
Das Referat steht allen Interessierten, die mitarbeiten wollen, offen. Wenn ihr inhaltlich zu bestimmten Themen arbeiten wollt oder Unterstützung für eine Veranstaltung sucht, dann zögert nicht, euch an uns zu wenden.
Beratung für ausländische Studierende
Zum Studium: Bewerbungsverfahren, Fachwechsel, Studienorganisation, Hochschuleinrichtungen und deren Aufgabenbereiche, Studienguthabengesetz und Studiengebühren, etc.
Zur rechtlichen und sozialen Situation: Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (Zuwanderungsgesetz), Wohnungssuche, finanzielle Schwierigkeiten, etc.
Ansprechpartnerinnen:
Maria Teresa Herrera
Lena Darabeygi
Lucas Silva
Autonomes AusländerInnenreferat /
AStA der Universität Frankfurt
Studierendenhaus
Mertonstr. 26–28
60325 Frankfurt am Main
1. Stock, Raum C 126-127
Tel.: 798-25236
mail: alrf@stud.uni-frankfurt.de
Inhaltsverzeichnis
Vorwort (voriges Kapitel)
Das uni-assist-Bewerbungsverfahren (nächtes Kapitel)
